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Zukünftig dürfen gemäß dem neuen Batteriegesetz nur noch amtlich registrierte Batteriehersteller Batterien in Verkehr bringen. Ziel dieses Gesetzes ist es, alle Batterien einem 100% geordneten Recyclingsystem gemäß Kreislaufwirtschaftgesetz zuzuführen.
In Deutschland erfüllt BAE mit der Registrierung beim Umweltbundesamt diese Forderung. Im beiliegenden downloadbaren Dokument finden Sie weitere Informationen zur Registrierung der BAE beim Umweltbundesamt.
In der Europäischen Union gilt der Importeur als Batteriehersteller im Sinne des Batteriegesetzes. Somit ist er zur Registrierung bei der zuständigen Behörde verpflichtet, sofern er keine Batterien eines bereits registrierten Herstellers in diesem Markt vertreibt. |
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| Download: | BAE Information zum neuen Batteriegesetz |